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Kostenerstattung für neuen Personalausweis bei Hartz IV?

- Nur in geringen Ausnahmefällen möglich!

Das VG Berlin hat nämlich hierzu entschieden, dass die Kosten hierfür in Höhe von 25 Cent im Regelsatz enthalten sind.
Somit müssen die Betroffenen 115,2 Monate lang jeweils 25 Cent sparen, damit sie einen neuen Personalausweis bezahlen können.
Wer also 9 Jahre und 6 Monate lang von Hartz IV lebt, hat das Geld, sich einen neuen Ausweis vom Regelsatz zu leisten. VG Berlin, Urt. v. 21.4.2016 – VG 23 K 329.15.

Letzte Änderung am Dienstag, 31 Mai 2016 19:56

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Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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