Das VG Aachen hat entschieden, dass bereits Posts oder Likes in den sozialen Netzwerken ausreichen können, um Zweifel an der charakterlichen Eignung für bestimmte Berufe begründen zu können!
Im konkreten Fall hatte ein Bewerber (Bundespolizei) zwar schon seine Zusage in der Tasche - doch dann setzte der Mann einen Like unter einen homophonen Beitrag und verlor damit seinen bereits zugesagten Arbeitsvertrag!
Also passt auf und überlegt euch, wie ihr in den sozialen Netzwerken agiert.