Für das Anmeldeverfahren ist das Serviceportal ab 1. Februar 2022 zu erreichen unter: https://prod.isb-ag.de/bmsportal/. Hintergrund: Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2023/24 schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten, mit Beginn des Schuljahres 2023/24 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Schulaufnahme findet an der jeweiligen Grundschule im Schulbezirk, entsprechend der festgeschriebenen Schulbezirke (Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 41) statt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Dienstleistung Einschulung
Quelle: Stadt Halle