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Halle zahlt Betreuungsgeld aus

Halle zahlt Betreuungsgeld aus HP KB

Die Stadt Halle (Saale) zahlt ab 1. August 2013 das Betreuungsgeld aus.

Zuständig ist der Geschäftsbereich IV, Team Bundeselterngeld. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt im Fachbereich Soziales in der Südstadt, Südpromenade 30, Telefon: 0345 221 5414. Rechtsgrundlage für das Betreuungsgeld ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG). Nach § 12 Absatz 2 BEEG trägt der Bund die Ausgaben für das Elterngeld/Betreuungsgeld.

 

Das Betreuungsgeldgesetz tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Es wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren sind. Das Betreuungsgeld wird ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes für maximal 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes gezahlt. Vor dem 15. Lebensmonat kann das Betreuungsgeld bezogen werden, wenn die den Eltern zustehenden Elterngeldbezugsmonate verbraucht sind. Das Betreuungsgeld wird bis zum 31. Juli 2014 in Höhe von monatlich 100 Euro gezahlt. Ab dem 1. August 2014 beträgt das Betreuungsgeld 150 Euro pro Monat. Es soll Eltern einen größeren Gestaltungsspielraum für die familiär organisierte Kinderbetreuung eröffnen und zugleich Wahlfreiheit bezüglich der Form der Betreuung schaffen.

Quelle: Stadt Halle

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