der gesetzlichen Änderungen der Corona-Schutzvorgaben ab dem 1. März 2023 passen alle fünf halleschen Krankenhäuser ihre Besuchsregelungen an.
- Besuche: Patient:innenbesuche sind ab dem 1. März 2023 wieder uneingeschränkt möglich.
- Masken: Besucher:innen von Krankenhäusern und Arztpraxen müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Für Patient:innen und Mitarbeitende entfällt die Maskenpflicht.
- Testen: Die Testpflicht für Besucher:innen und Beschäftigte entfällt. Patient:innen, die ab 1.3.2023 stationär aufgenommen werden, erhalten auf Station bei Aufnahme einen Antigen-Schnelltest.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Informationen und Regelungen der einzelnen Krankenhäuser, die am Eingang des Krankenhauses, im Krankenhaus oder auf der Homepage veröffentlicht sind.
Quelle: Universitätsklinikum Halle (Saale)