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Wer zahlt den Makler beim telefonischen Auftrag?

Wer zahlt den Makler beim telefonischen Auftrag? HP-DS

Der BGH hat entschieden, dass ein Maklervertrag widerrufen werden kann, wenn

der Vertrag per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen wurde.
In beiden Fällen ist der Vertrag als Fernabsatzgeschäft zustande gekommen und kann damit durch den Kunden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist - auch noch nach erfolgter Besichtigung - widerrufen werden.
(AZ: I ZR 30/15 und 68/15).

Diana Stutzinger

Ich bin Rechtsanwältin in Halle und würde in unregelmäßigen Abständen neue, wichtige oder skurrile Urteile und gerichtliche Entscheidungen posten.

Erreichen können Sie mich über meine Telefonnummer : 0176 610 34 617

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