In den Wählerlisten sind alle wahlberechtigten Unternehmen getrennt nach Branchen (Wahlgruppen) und regionaler Aufteilung (Wahlbezirke) aufgeführt. „Wer wählen oder selbst für die Vollversammlung kandidieren will, muss mit seinem Unternehmen in den Wählerlisten korrekt erfasst sein“, betont der Vorsitzende des IHK-Wahlausschusses, Heinz Keller. Die Unternehmer könnten bei der Einsicht Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Eintragung überprüfen. „Falls es dann noch Korrekturbedarf gibt, können Änderungsanträge gestellt werden. Dabei gilt jedoch als Frist der 17. Juni 2013, 16.00 Uhr.“ Danach sind die Wählerlisten geschlossen und keine weiteren Änderungen möglich. Die Auskunft kann während der Frist zur Einsichtnahme auch per Fax unter 0345 212644-100 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.
Die neue IHK-Vollversammlung wird im Herbst für die Wahlperiode 2013 bis 2018 gewählt. Ihre Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich für Belange der regionalen Wirtschaft. Die Vollversammlung legt fest, wofür sich die IHK einsetzt. Sie entscheidet über Rahmen und Richtlinien der IHK-Arbeit, über die Höhe der IHK-Beiträge und -Gebühren sowie den IHK-Haushalt. Ihr gehören 66 direkt gewählte Unternehmensvertreter an. Weitere Informationen zur Wahl unter www.unternehmer-waehlen.de.
Quelle: IHK Halle Dessau