beim Verlassen des Arbeitsplatzes dies durch abstempeln dokumentieren muss und der Arbeitnehmer dies bei seinen Raucherpausen bewusst und mehrfach unterlässt, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung!
Ein Arbeitszeitbetrug stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und begründet dadurch eine fristlose Kündigung - auch ohne vorherige Abmahnung!
So das LSG Thüringen; Az.: 1 Sa 18/21