Zu einer Informationsveranstaltung für Arbeitgeber zum Thema „Der Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen“ lädt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) am Montag, den 28. April 2014, ab 17.00 Uhr in das IHK-Service-und Tagungszentrum, Franckestraße 5, nach Halle (Saale) ein.
Dem Arbeitgeber obliegt hinsichtlich bestimmter Personengruppen die Einhaltung einer Fülle von Schutzvorschriften, deren Nichtbeachtung weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Rechtsanwalt Michael Mohr, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Halle (Saale), wird die besonderen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer in Mutterschutz und Elternzeit, häufig- und langzeiterkrankte Arbeitnehmer und Schwerbehinderte darstellen. Er wird unter anderem aufzeigen, welche Besonderheiten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kündigungen, Betrieblichem Eingliederungsmanagement, Teilzeitbeschäftigungs- und Urlaubsansprüchen bei diesen besonderen Personengruppen zu beachten hat und wie nachteilige rechtliche Konsequenzen vermieden werden können.
Eine Teilnahme an der kostenfreien Veranstaltung ist nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0345 2126-226 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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