Finanzanlagenvermittler, die seit dem 1. Januar 2013 zur Ausübung ihres Gewerbes einer speziellen Erlaubnis bedürfen, können aufatmen. „Nachdem in Sachsen-Anhalt die Verabschiedung der notwendigen Zuständigkeitsregelung für die Erlaubnisbehörden lange auf sich warten ließ, ist diese zum 30. Mai 2013in Kraft getreten“, erklärt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Damit sind jetzt die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörden.
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