ist das nicht vorhersehbar und damit ohne Konsequenzen für den Arbeitnehmer.
Anders ist es aber, wenn Schnee und Eis bereits am Vorabend angekündigt wurden oder bereits vorhanden waren und dadurch mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Hier muss der Arbeitnehmer alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um trotz der Witterungsbedingungen pünktlich bei der Arbeit zu sein. Sonst liegt eine Vertragsverletzung vor, für die er im schlimmsten Fall abgemahnt werden können.
Für die Zeit, die Arbeitnehmer zu spät sind, kann der Arbeitgeber übrigens auch anteilig den Lohn kürzen. Das Risiko, zur Arbeit zu kommen, trägt nämlichen allein der Arbeitnehmer.