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Illegale Einflussnahme?

Marktplatz Halle am heutigen Nachmittag
(C) HP KB


Das Blogbild zeigt einen Ausschnitt des halleschen Marktplatzes am heutigen Nachmittag.

Was fällt dabei auf ?

Im Vordergrund befindet sich der Wahlwerbestand einer Partei und daneben ein Laternenmast mit weiteren Plakaten. Im Hintergrund der Ratshof, mit dem Banner Briefwahlbüro.

Soweit so gut .... Nichts unnatürliches kurz vor einer Wahl. ...

Aber hinterfragt man das Gesetz liest man da im §§ 30 des Wahlgesetzes des Landes folgendes:

" Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung; unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen

(1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

......"

Quelle : Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

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