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Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht in Halle (Saale)

Foto: HP

Betroffene können seit November 2019 ohne Frist rehabilitiert werden. Die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Dik- tatur setzt die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort. Nächster Sprechtag ist [mit Rücksicht auf den Feiertag am 6.1.]: wann: am Donnerstag, 13. Januar 2022, von 10 bis 16 Uhr wo: im Zeit-Geschichte(n) e. V. – Verein für erlebte Geschichte Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“) Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, und auch mit Rücksicht auf die Corona-Eindämmungsverordnung, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vergeben: unter Telefon 0391 / 560 - 15 01 oder per Fax 0391 / 560 - 15 20 Aktueller Hinweis: am 29. November 2019 trat das „Gesetz zur Verbesse- rung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfol- gung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungs- gesetzes“ in Kraft, das am 22. November 2019 ausgefertigt wurde. Mit die- sem Gesetz wurden die Antragsfristen nach den Rehabilitierungsgesetzen, die bislang am 31.12.2019 endeten, aufgehoben werden, so dass die An- tragstellung nunmehr auf Dauer möglich ist. Zudem wurden einzelne Leistungen für bestimmte Betroffenengruppen er- weitert bzw. erhöht (siehe im Einzelnen auf der Folgeseite). Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an: - zu Unrecht Inhaftierte, - Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes, - Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren, - Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren, - Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehö- rige von Opfern, - Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten.Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Per- sonalausweis vorzulegen. Weiterhin erfolgt eine Beratung zu - Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwal- tungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung) (Antragsfrist aufgehoben) - monatlichen Zuwendung („Opferrente“) (Mindesthaftzeit auf 90 Tage reduziert) - Kinderheimen (Vermutungsregelung zu Spezialheimen eingeführt) - Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung Auch Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS können sich be- raten lassen. Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächs- angebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Ge- sprächsterminen gerechnet wird. Das Beratungsangebot wird auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Der nächste Termin soll am Donnerstag, 3. Februar 2022 angeboten werden.

Quelle: Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt

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