eine Regelung für den Fall, dass die Liebe einmal endet!
Am Anfang einer Ehe glauben die Eheleute zwar meist an die ewige Liebe, trotzdem enden ca. 1/3 aller Ehen vor dem Scheidungsrichter.
Genau für diesen Fall ist eine Vereinbarung, welche die Eheleute noch einvernehmlich geschlossen haben, von Vorteil.
Jeder Partner weiß dann genau, was ihm im Falle der Scheidung zusteht und es gibt - meist - keinen Streit mehr um innerhalb der Ehezeit erworbene Vermögenswerte.
Also seht es nicht als Misstrauen an, wenn euch euer Partner um einen Ehevertrag bittet, sondern als Chance, auch im Falle einer möglichen Scheidung noch ordentlich miteinander umzugehen!