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AOK Sachsen-Anhalt passt Zusatzbeitrag für 2024 an

HP-SL

Damit bleibt der Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt unter dem der meisten anderen Kassen: Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen 1,7 Prozent. Grund sind Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die Abgabe von Rücklagen an den Gesundheitsfonds.

Magdeburg, 21. Dezember 2023 - Laut aktueller Prognose des Schätzerkreises zur GKV-Finanzentwicklung fehlen im Gesundheitsfonds 2024 voraussichtlich drei Milliarden Euro. Um das Defizit auszugleichen, zog der Bund in den letzten Jahren Rücklagen vieler Krankenkassen ein – allein die AOK Sachsen-Anhalt musste 467 Millionen Euro abführen. Diese Gelder wollte die Krankenversicherung eigentlich dafür verwenden, ihren Beitragssatz stabil zu halten und künftig ihren Versicherten weitere zusätzliche Leistungen zu ermöglichen.

Gleichzeitig haben die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen vor dem Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt keinen Halt gemacht und sorgten für deutliche Kostensteigerungen. So hat die AOK Sachsen-Anhalt in 2023 beispielsweise für Krankenhausbehandlungen rund 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. Das sind rund 90 Millionen Euro mehr als noch in 2022.

Unterfinanziertes Gesundheitssystem zwingt AOK zur Anpassung

„Wieder fehlen Milliarden im Gesundheitsfonds und wieder werden die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen. Es kann nicht so weitergehen, dass Versicherte und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen die Zeche für dieses chronisch unterfinanzierte Gesundheitssystem zahlen. Wir brauchen endlich nachhaltige Lösungen“, sagt Susanne Wiedemeyer, Vorsitzende des Verwaltungsrats der AOK Sachsen-Anhalt und Vertreterin der Arbeitnehmerseite. 

Der Vertreter der Arbeitgeberseite, Uwe Schomburg, stimmt zu: „Die Rezepte dafür liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Wirksam entlasten würde beispielsweise das Absenken der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln“.

AOK-Zusatzbeitrag unter dem der meisten anderen Kassen

Im Durchschnitt beträgt der Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen 1,7 Prozent. Mit dem neuen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bleibt die AOK Sachsen-Anhalt unter dem der meisten anderen Krankenkassen. Alle Leistungen und Services, wie etwa die persönliche Beratung in den 44 Kundencentern in ganz Sachsen-Anhalt, bleiben in vollem Umfang erhalten. 

Der Beitragssatz einer Krankenkasse setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen. Dieser wird jeweils zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. 

Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, muss den neuen Zusatzbeitrag genehmigen, bevor dieser am 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. 

Quelle: AOK Sachsen-Anhalt

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