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Pflegereform: AOK-Verwaltungsrat warnt vor höheren Belastungen für Pflegebedürftige

Das Gesetz zur Neuordnung der Pflege legt die finanziellen Lasten vor allem auf die Schultern der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Das kritisiert der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt als „nicht akzeptabel“. Foto: Dirk Mahler / AOK Sachsen-Anhalt

Der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt übt deutliche Kritik an den Reformplänen für die soziale Pflegeversicherung. In seiner heutigen Sitzung befasste sich das Gremium mit dem von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Gesetzesentwurf. Das Fazit: Die geplanten Maßnahmen lösen die Finanzprobleme der Pflegeversicherung nicht dauerhaft. Stattdessen drohen höhere Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Magdeburg, den 17. Juni 2026. „Das Gesetz legt die finanziellen Lasten vor allem auf die Schultern der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Der Bund entzieht sich weiterhin seiner Mitverantwortung für eine stabile Finanzierung. Diese Entwicklung sehen wir auch in anderen Bereichen der Sozialversicherung und sie ist nicht akzeptabel“ sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats.

Bund und Länder in der Pflicht
Aus Sicht des Verwaltungsrats der AOK Sachsen-Anhalt braucht die Pflegeversicherung keine kurzfristigen Sparmaßnahmen zulasten der Versicherten, sondern grundlegende Reformen und eine verlässliche Finanzierung. Dazu gehört, dass der Bund seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Ein wichtiger Schritt wäre die Rückzahlung der Corona-bedingten Ausgaben. Das würde die Pflegeversicherung um rund fünf Milliarden Euro entlasten und das Defizit spürbar senken.

Zudem fehlt bislang ein klares Bekenntnis der Bundesregierung dazu, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge zur Pflegeversicherung für Bürgergeldbeziehende vollumfänglich zu übernehmen. Auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und sollten aus Steuermitteln finanziert werden. Dies würde die Pflegeversicherung um weitere rund 5,4 Milliarden Euro jährlich entlasten.

Auch die Länder sind nach Auffassung des Verwaltungsrats in der Pflicht. Sie sollten ihre gesetzliche Verantwortung für die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen erfüllen. Heimbewohnende zahlen im Schnitt rund 500 Euro monatlich für Investitionen. Das sind Kosten, die eigentlich von den Ländern finanziert werden müssten.

Eigenanteile im Pflegeheim bleiben hoch
Kritisch sieht der Verwaltungsrat die Pläne, Zuschüsse zu Eigenanteilen in Pflegeheimen an eine längere Aufenthaltsdauer zu knüpfen. Noch vor einem Jahr hatte die Bundesregierung zugesagt, die Eigenanteile spürbar zu begrenzen. Davon entfernt sie sich jetzt wieder. Das wäre ein herber Rückschritt und belastet die Pflegebedürftigen zusätzlich. Die Betroffenen müssten die Eigenanteile dann länger aus der eigenen Tasche zahlen.

Positive Ansätze zur Prävention
Dass das Gesetz Prävention und Rehabilitation stärken soll, bewertet der Verwaltungsrat positiv. Ziel müsse es ein, Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern. Dafür hält das Pflegeneuordnungsgesetz gute Ansätze bereit: Etwa bei der Früherkennung von Gesundheitsrisiken, ein Anspruch auf Pflegebegleitung in der häuslichen Pflege oder auch das digitale Pflegecockpit. Zudem erhalten Kommunen bessere Instrumente für die Pflegeplanung.

Verwaltungsrat fordert Kurskorrektur
Insgesamt fordert der Verwaltungsrat eine grundlegende Kurskorrektur: „Die Pflegeversicherung kann auf Dauer nur stabil bleiben, wenn die Finanzierung fair verteilt wird. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, Investitionskosten in die Verantwortung der Länder und nicht länger ausschließlich auf die Schultern der Beitragszahlenden“, so Wiedemeyer.

 

Quelle: AOK Sachsen-Anhalt

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